Team Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Hella Marquardt | 04743 937-2341 | ![]() |
![]() |
Herr Volker Blank | 04743 937-2342 | ![]() |
![]() |
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.