KMU-Förderung

Die Samtgemeinde Bederkesa hat für das Programm zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Programm) in den Jahren 2002 bis 2007 erhebliche Zuschüsse vergeben und damit dieses seinerzeit neue Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung effektiv und zügig zum Einsatz gebracht.

 

Seit Sommer 2007 wird die KMU-Förderung in etwas abgeänderter Form fortgesetzt. Neu sind u.a. einzuhaltende Antragsstichtage (jeweils 31.03. und 30.09.) und insbesondere ein Bepunktungs- und Scoring-System zur Beurteilung der Zuschussfähigkeit.Die Samtgemeinde wird jedoch auch in den nächsten Jahren bemüht sein, die erforderliche Kofinanzierung („trotz knapper Kassen“) sicher zu stellen. Bei der KMU-Förderung können Firmen u.a. für Investitionen in neue Betriebsanlagen (zum Beispiel Gebäude oder Maschinen) öffentliche Zuschüsse in Höhe von 25 % (kleine Unternehmen) bzw. 17,5 % (mittlere Unternehmen) erhalten, wenn sie gleichzeitig auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen bzw. vom Wegfall bedrohte Arbeitsplätze sichern. Dabei kommt den Kommunen eine Schlüsselstellung zu, denn ohne ihre Förderung fließen auch keine anderen Zuschuss-Anteile (Landkreis und EU).

 

Gegenstand der Förderung: Erwerb, Errichtung, Erweiterung und/oder Verlagerung von Betriebsstätten gewerblicher Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bau-, Verkehrs-, Gast- und Dienstleistungsgewerbe. 

 

Voraussetzungen: Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze für mindestens 5 Jahre.

 

Gegenstand der Förderung: Insbesondere Erwerb, Errichtung, Erweiterung und/oder Verlagerung einer Betriebsstätte. Förderfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Grunderwerb (Max. 10 %), Erwerb von Gewerbeimmobilien, Baumaßnahmen, Anschaffung von neuen Wirtschaftsgütern wie Maschinen und Einrichtungen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter und einige nicht investive Maßnahmen.

 

Höhe der Zuwendungen: Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 25 % bzw. 17,5 % (s.o.) der förderfähigen Investitionsausgaben.

 

Der Antrag auf Förderung ist vor Investitionsbeginn bei der Agentur für Wirtschaftsförderung in Cuxhaven zu stellen. Über die Homepage ist auch die aktuelle Richtlinie zur KMU-Förderung (vom 31.12.2008) einsehbar.

Im Hause der Samtgemeinde Bederkesa steht Ihnen Herr Heiko Ullrich (Tel. 04745 / 9440 - 30 oder 0151 - 55 11 80 60  ; h.ullrich@sg-bederkesa.de) als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

 

 

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