Ein Projekt der Sport- und Kulturförderung für Kinder und Jugendliche des Samtgemeinde-Jugendringes und der Samtgemeinde Bederkesa.
"Ich wär ja gern dabei, aber das nötige Geld für die Ausrüstung, Material oder das Musikinstrument kann in der Familie nicht aufgebracht werden." WieSel möchte es möglich machen! Wiesel ist ein Projekt zur Bezuschussung von Kindern und Jugendlichen in der Samtgemeinde Bederkesa.
Antragsformulare stehen hier zum Download zur Verfügung oder sind erhältlich bei:
Angelika Wehmeyer, Gleichstellungsbeauftragte, Rathaus Bederkesa, Am Markt 8, Raum 214, Tel. 04745 / 9440-55, a.wehmeyer@sg-bederkesa.de

Richtlinien zum Projekt „WieSel“ zur Bezuschussung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der SG Bederkesa
- Ziel des Projektes ist die Erleichterung oder Förderung der Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Aktivitäten in gemeinnützigen Einrichtungen der Samtgemeinde Bederkesa (z.B. Sportvereine, Musik- oder Kunstschule u.a.).
- Die Förderung erfolgt auf Antrag und wird zeitlich begrenzt auf maximal 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Genehmigung. Folgeanträge sind möglich.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Anträge sind formgebunden, formlose Anträge bedürfen der vorherigen Genehmigung des Förderrates.
- Über die Höhe und Art der Förderung entscheidet ein Förderrat. Teilnahmegebühren werden bis zu einem Höchstbetrag von 30 Euro monatlich pro Familie bezuschusst.
- Der Förderrat besteht aus Mitgliedern des SGJR Bederkesa, zwei Mitgliedern aus dem SG-Rat und dem SG Bürgermeister o. V. i. A. (ggf. können auch Sponsoren aufgenommen werden).
- Die Beschaffung von Tieren und deren Unterhalt wird nicht bezuschusst.
- Die bezuschussten Gegenstände (z.B. Sportausrüstung, Musikinstrumente) bleiben grundsätzlich im Besitz des Vereins bzw. der Organisation, für den / die der Antrag gestellt wurde.
- Eine weitere direkte Förderung durch Dritte kann eine Förderung ausschließen bzw. beenden. Kenntnis weiterer Förderungen durch Dritte sind durch den Antragsteller oder den Verein an den Förderrat zu melden.
- Die Veränderung der Bedürftigkeit ist durch den Verein an den Förderrat zu melden.
- Voraussetzung für eine Förderung ist die ausdrückliche Befürwortung durch eine Referenzperson. Die Referenzperson sollte eine Person des öffentlichen Lebens aus dem Umfeld des Antragstellers sein, die vom Antragsteller, Verein und Förderrat akzeptiert wird.
- Abgelehnte Anträge wegen fehlender Fördermittel behalten ihre Gültigkeit bis zum Widerruf durch Berechtigte.
Gez. Wehmeyer / Wojzischke