Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bereits mit Schreiben vom 11. August 2009 wurden Sie nach § 4 Abs. 1 BauGB an diesem Planverfahren beteiligt.
Ich beteilige Sie nun nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung und erbitte bis zum 22. Januar 2010 Ihre schriftliche Stellungnahme. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei nicht rechtzeitiger Abgabe Ihrer Stellungnahme davon ausgehe, dass Ihr Aufgabenbereich durch diese Bauleitplanung nicht berührt wird.
Bitte geben Sie mir in Ihrer Stellungnahme auch Aufschluss über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes von Bedeutung sein können. Auch bitte ich Sie, mir Informationen, über die Sie verfügen und die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sein können, zur Verfügung zu stellen.
Der Planentwurf und die Begründung mit Umweltbericht sind hier abrufbar. Sollten Sie dennoch ein Exemplar in ausgedruckter Form benötigen, bitte ich um Benachrichtigung. (Ausnahme: der Landkreis Cuxhaven erhält zwei Ausfertigungen.)
Des Weiteren hat der Rat der Gemeinde Lintig in seiner Sitzung am 22.10.2009 beschlossen, den Entwurf des o. g. Bauleitplanes und seine Begründung öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bauleitplanes und seine Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 23. Dezember bis zum 22. Januar 2010 während der Öffnungszeiten im Gemeindebüro Lintig, Schulstraße 1, 27624 Lintig öffentlich aus.
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen Ihnen Frau Klostermann unter 04745/9440-32 oder Herr Ullrich unter 04745/9440-30 gern zur Verfügung.